Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Allgemeines

  1.  Allen unseren Verträgen, die wir, die Metapaper GmbH & Co KG mit unseren Kunden (im Folgenden auch "Besteller") schließen, insbesondere unseren Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen, liegen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden auch: "AGB") zugrunde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Vertragsangebote des Bestellers sowie Nebenabreden und Abänderungen zu unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Vereinbarungen werden nur Vertragsinhalt, sofern wir sie im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit dem Besteller ausdrücklich anerkannt bzw. bestätigt haben.
  2. Über unseren unter der Internetadresse metapaper.io und deren Subdomains erreichbaren Internetauftritt bieten wir Produkte, Leistungen und Informationen in den Bereichen Papier, Druck und verwandten Bereichen an. Weiter vertreiben wir unsere Waren durch Versand von unserem Geschäftssitz aus aufgrund von telefonischen Bestellungen und Bestellungen in Textform. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher beliefern wir nicht; diese AGB gelten folglich nicht gegenüber Verbrauchern.

II. Vertragsschluss

  1. Unsere "Angebote", d.h. jegliche Waren- und Preisinformationen an den Besteller, erfolgen grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt. Sie stellen somit die unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, eine entsprechende, für ihn verbindliche Bestellung abzugeben.
  2. Der Besteller kann in unserem Online-Shop aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über die Schaltfläche („Button“) „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kaufen“ gibt der Besteller einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die von ihm eingegebenen Daten jederzeit ändern, einsehen und Eingabefehler korrigieren. Die Bestellung kann nur an uns übermittelt werden, wenn der Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch uns zustande. Die Stellung einer Rechnung an den Besteller für die jeweils vom Besteller bestellte Ware ersetzt die Annahmeerklärung. Die Annahmeerklärung kann durch uns außerdem dadurch ersetzt werden, dass wir die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Bestellung ausführen. Liegen mehrere der vorgenannten Annahmevarianten vor, erfolgt der Vertragsschluss beim jeweils zuerst eingetretenen Ereignis. Sollte der Besteller binnen 10 Tagen keine Annahmeerklärung, Rechnung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen erstatten wir dem Besteller in diesem Fall unverzüglich zurück.
  4. Ein Vertrag mit uns kommt darüber hinaus zustande, wenn wir ein ausdrücklich verbindliches Angebot für einen konkreten Vertragsschluss ausarbeiten und der Besteller dieses Angebot unverändert annimmt. An unser Angebot sind wir nur innerhalb der darin angegebenen Annahmefristen, ansonsten innerhalb der gesetzlichen Annahmefristen, gebunden.  Bei Werkverträgen halten wir uns an schriftliche Kostenvoranschläge grundsätzlich innerhalb von vier Wochen ab Datum des Kostenvoranschlags gebunden.
  5. Bestellt der Besteller die Ware über unseren Online-Shop, werden wir den Zugang der Bestellung elektronisch bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung/Rechnungstellung bzw. der Lieferung der Ware vorbehalten.
  6. Für den Inhalt des Vertrags, insbesondere für Lieferumfang, Lieferzeitpunkt und die Beschaffenheit der Ware, sind allein der Inhalt der jeweiligen Vereinbarung mit dem Besteller und die darin enthaltenen Spezifikationen maßgebend. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die jeweils angebotenen Artikel, nicht jedoch auf eventuell mit abgebildetes Zubehör oder Dekorationen. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers der Ware bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind.
  7. Produktdarstellungen und Beschreibungen dienen vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen lediglich der Beschreibung der Leistung. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) unsererseits besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese durch uns ausdrücklich angeboten und vereinbart wurde. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt. Für alle Leistungsbeschreibungen gilt: bei Produkten mit handwerklicher Fertigung sowie bei Naturprodukten sind geringfügige Abweichungen zwischen dargestellter und gelieferter Ware stets möglich und gelten im zumutbaren Umfang als vertragsgemäß.
  8. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen usw. die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere gesonderte schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
  9. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller vertraglich veranlasst sind, werden berechnet.
  10. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahmen im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Besteller hat daher sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse richtig ist und dass keine Einstellungen oder Filtervorrichtungen des Bestellers den Empfang der vertragsbezogenen Emails verhindern.
  11. Wir sind berechtigt, Abbildungen von durch uns für den Besteller erstellten Gestaltungen oder Produkten unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bestellers als Referenz sowie in der Werbung, insbesondere auf unseren Internetseiten sowie auf sonstigen eigenen und fremden Medien zu benutzen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1.  Es gelten die jeweils mit dem Besteller vereinbarten Preise. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag des Vertragsschlusses.
  2. Es gelten die Versandkostenregelungen des jeweiligen Angebots. Soweit nicht abweichend angegeben, erheben wir bei Bestellungen über unseren Online-Shop keine gesonderten Versandkosten für Lieferungen innerhalb unseres Liefergebiets. Eine Transportversicherung schließen wir nur ab, soweit dies ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart ist.
  3. Alle Zahlungen sind gemäß der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung fällig und zahlbar. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Ist bei Zahlung innerhalb einer mit dem Besteller individuell festgelegten Frist Skontoabzug vereinbart, gilt bei Überweisungen der Tag des Eingangs auf unserem Konto als maßgeblicher Tag für die Einhaltung der mit der Skontozusage verbundenen Zahlungsfrist. Das Recht zum Abzug von Skonto erlischt insgesamt, soweit sich der Besteller uns gegenüber mit Zahlungen in Verzug befindet.
  4. Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten für Besteller mit Sitz in Deutschland: Vorkasse, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Paypal, Lastschriftverfahren und Sofortüberweisung. Für Besteller, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, akzeptieren wir ausschließlich die Zahlungsarten Vorkasse, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Paypal und Sofortüberweisung.
  5. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, für jedes Mahnschreiben eine Kostenpauschale in Höhe von 3,50 EUR zu berechnen. Darüber hinaus berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Beim Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  6. Der Verzug des Bestellers berechtigt uns, noch ausstehende Lieferungen aus der Geschäftsverbindung bis zur Zahlung aller offenen Verbindlichkeiten zurückzuhalten.
  7. Wenn Wechsel und Schecks von uns akzeptiert werden, dann nur erfüllungshalber; die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  8. Die Rechnungsstellung erfolgt vorbehaltlich abweichender Absprache nur per Email.
  9. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung, Lieferfristen, Fertigstellung und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk (EXW).  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht hierbei mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
  2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang unter Beachtung vereinbarter Lieferfristen berechtigt. Durch von uns veranlasste Teillieferungen verursachte Mehrkosten für Verpackung und Versand tragen wir.
  3. Liefertermine und –fristen, die in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind grundsätzlich als unverbindliche Schätzungen zu verstehen. Die Überschreitung des voraussichtlichen Lieferdatums bedeutet daher keinen Lieferverzug. Wir geraten erst nach Mahnung des Bestellers in Textform mit angemessener Fristsetzung in Verzug. Vereinbarungen fester Liefertermine und Fixgeschäfte sind nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform wirksam. Für die Einhaltung der Lieferfrist maßgeblicher Zeitpunkt ist, wenn wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
  4. Der Beginn der von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit, sei sie verbindlich oder unverbindlich, setzt stets die Abklärung aller werktechnischen und logistischen Fragen, die der Mitwirkung des Bestellers bedürfen, mit dem Besteller voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers – insbesondere betreffend Mitwirkungspflichten - voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  5. Falls wir ohne eigenes Verschulden und trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollten, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers erstatten wir unverzüglich zurück.
  6. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
  7. Der Besteller ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werks verpflichtet. Kommt er in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Dies umfasst insbesondere auch Mehrkosten für Transport und Einlagerung.

V. Sachmängelhaftung

  1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die von uns gelieferte Ware nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt, wenn sich die Ware für die vereinbarungsgemäße Verwendung nicht eignet oder – soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist - wenn sie nicht die Beschaffenheit aufweist, wie sie bei gleichartigen Sachen vom Besteller zu erwarten wäre. Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich ausschließlich nach den jeweils mit uns getroffenen Vereinbarungen (Bestellung, Auftragsbestätigungen etwaige später durch uns bestätigte Abänderungen). Umstände, die das ästhetische Erscheinungsbild oder das Design einer Gestaltung betreffen, können nur dann einen Sachmangel begründen, wenn eine Abweichung von einer getroffenen Vereinbarung vorliegt oder wenn die Sache hierdurch in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit beeinträchtigt wird.
  2. Bei Sachmängeln leisten wir Nacherfüllung, nach unserer Wahl, durch Reparatur der mangelhaften Sache oder durch Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien Sache. Bleibt der erste Nachbesserungsversuch erfolglos, dürfen wir grundsätzlich einen zweiten Nachbesserungsversuch vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung trotz 2-fachen Versuches fehl oder wird sie durch uns endgültig verweigert, ist der Besteller zur Ausübung der Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) nach den gesetzlichen Maßgaben berechtigt, sofern und soweit diese in diesen AGB nicht abweichend geregelt sind.
  3. Der Besteller hat die Ware bei Anlieferung auf erkennbare Transportschäden, insbesondere auf die Unversehrtheit der Verpackung, zu untersuchen. Bei Wareneingang erkennbare Mängel sind uns unter Wahrung der Textform sowie dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Besteller hat sodann nach erfolgter Ablieferung die gelieferte Ware stichprobenartig auf erkennbare Mängel zu untersuchen (Eingangsprüfung). Weist die Lieferung erkennbare Mängel auf, so ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Bei der Eingangsprüfung nicht sofort erkennbare Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Ist die Mangelfreiheit der Ware nur durch branchenübliche Testmaßnahmen festzustellen, hat der Besteller diese unverzüglich nach Lieferung in dem gebotenen Umfang durchzuführen und einen dabei entdeckten Mangel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige eines Mangels innerhalb der oben genannten Fristen, gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller kann in diesem Fall keine Mängelgewährleistungsrechte aus dem betreffenden Mangel gegen uns geltend machen. Weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten für Kaufleute (§§ 377, 381 HGB) bleiben unberührt.
  5. Erhebt der Besteller Mängelansprüche, so hat er den Mangel auf unseren Wunsch hin auf nachvollziehbare Weise darzustellen und uns Fotos und Stichproben der als mangelhaft gerügten Ware bereitzustellen, damit wir die Mängelrüge im Hinblick auf Begründetheit, Umfang, Auswirkungen und Nacherfüllungsmöglichkeiten prüfen können. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung von der Herausgabe der mangelhaften Sache abhängig zu machen.
  6. Kosten für die Prüfung und Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen hat uns der Besteller zu ersetzen.
  7. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt beim Verkauf neuer Sachen und bei Werkleistungen ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme. Für den Verkauf gebrauchter Sachen ist unsere Haftung für Sachmängel insgesamt ausgeschlossen. Unsere Haftung gemäß Nr. VI. dieser AGB, insbesondere wegen Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaig übernommene Garantien, bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB und unsere Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

VI. Haftung

  1. Unsere Haftung: Wir haften dem Besteller für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art eintretenden Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, ansonsten bleibt sie unberührt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn haften wir nicht.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen/Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie bei dem Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten entsprechend zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
  2. Haftung des Bestellers: Der Besteller hat sicherzustellen, dass die uns von ihm genannten Vorgaben und bereitgestellten Vorlagen und Materialien, insbesondere Texte, grafische Inhalte, Designs, Layouts, Skizzen, Zeichnungen, Farbgestaltungen und/oder sonstige Inhalte und Spezifikationen bei vertragsgemäßer Benutzung durch uns nicht gegen Rechte Dritter und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine rechtliche Prüfung schulden wir nicht; sie wird durch den Besteller durchgeführt. Stellen wir dennoch fest, dass eine Rechtsverletzung aufgrund konkreter Anhaltspunkte naheliegend ist, so informieren wir den Besteller unverzüglich hierüber. Wir sind berechtigt, die Ausführung der Leistung bis zu einer Klärung zu unterbrechen. Wir sind ferner berechtigt, die Fortsetzung der Leistung von der Bereitstellung einer Sicherheit durch den Besteller abhängig zu machen, die die voraussichtlichen Kosten einer Rechtsverletzung abdeckt. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter sowie den uns daraus entstehenden Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung und allen weiteren uns daraus entstehenden Schäden frei, sofern und soweit es aufgrund von vom Besteller zu vertretende Rechtsverletzungen zu einer berechtigten Inanspruchnahme unseres Unternehmens durch Dritte kommt.

VII. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderungen.
  2. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Aufforderung des Bestellers hin einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  3. Die Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Anschaffungspreis der anderen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt als Vorbehaltsware. Der Besteller verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  4. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, den Liefergegenstand im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch alle künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Käufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen - bis zur Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Dabei ist ohne Belang, ob die weiterveräußerte Ware bearbeitet worden ist oder nicht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit seinem eigenen Lagerbestand oder dem Lagerbestand Dritter untrennbar zu vermengen mit der Folge, dass das zu unseren Gunsten vorbehaltene Alleineigentum an der Vorbehaltsware erlischt.
  6. Bis zum vollständigen Eigentumsübergang wird der Besteller die gelieferte Ware, die er bei sich einlagert, in geeigneter Weise als unser Eigentum kennzeichnen, um eine Aussonderung im Insolvenzfall zu ermöglichen.
  7. Der Besteller behandelt die Ware, an der der Eigentumsvorbehalt besteht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  8. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
  9. Der Besteller ist zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware an seine Käufer ermächtigt.
  10. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenz, Vergleich, Gesamtvollstreckung) oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vermuten lassen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen und die abgetretenen Forderungen verwerten.
  11. Sofern der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist er auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung etwaigen Drittkäufern bekannt zu geben, uns die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zur Verfügung zu stellen und Unterlagen auszuhändigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 % übersteigt.
  12. Verletzt der Besteller seine Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Eigentumsvorbehaltsgutes oder gerät er in Zahlungsverzug, können wir die gelieferte Ware, an der der Eigentumsvorbehalt besteht, herausverlangen. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Nach Androhung der Verwertung mit Fristsetzung von zwei Wochen sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder sonst zu versteigern. Der Verwertungserlös wird auf den Kaufpreis angerechnet.
  13. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

VIII. Datenschutz/Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Wir erheben und verarbeiten bei der Begründung, Abwicklung und Verwaltung von Geschäftsbeziehungen und Aufträgen personenbezogene Daten, auch mittels EDV. Details zum Datenschutz erfahren Sie auch in der Datenschutzerklärung unserer Internetseiten.
  2. Gegenüber Kaufleuten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz-/ Geschäftssitzgericht zu verklagen. 
  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

IX. Salvatorische Klausel

Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.

 

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